Für viele bedeutet der Führerschein Freiheit und Unabhängigkeit. Gerade in ländlichen Regionen, in welchen das öffentliche Nahverkehrsnetz schlecht ausgebaut ist, sind viele vom Individualverkehr abhängig. Dies trifft auf alle dort lebenden Menschen zu – ob schon lange dort lebend, oder kürzlich als Geflüchteter hingezogen. Umso größer ist das Unverständnis darüber, dass bei der Anerkennung von Führerscheinen nach der Herkunft und dem Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen unterschieden wird.
Für einige geflüchtete Menschen gilt die automatische Gültigkeit von Führerscheinen aufgrund von Anerkennungsabkommen. Diese Gruppe von Geflüchteten benötigt keine Übersetzung ihres Führerscheines keine zusätzliche Fahrprüfung. Anderen Geflüchteten hingegen wird dieser vereinfachte Zugang ohne Mehraufwand verwehrt. Sie müssen - falls kein solches Anerkennungsabkommen besteht - ihren Führerschein kostenpflichtig übersetzen lassen und einen internationalen Führerschein beantragen, sofern er nicht in englischer Sprache ausgestellt wurde. Diese benachteiligende Ungleichbehandlung hat somit sowohl neben den Kosten auch einen erhöhten Zeitaufwand für Betroffene zur Folge und wirkt sich negativ auf viele Lebensbereiche der Menschen aus.
Vielen wird durch dieses Verfahren die Integration auf mehreren Ebenen erschwert. Das Erreichen von Sprach- und Integrationskursen wird beispielsweise zeitaufwändiger, umständlicher oder in einigen ländlichen Gebieten nahezu unzumutbar. Außerdem ist eine Fahrerlaubnis für viele Arbeitsstellen notwendig. Ein fehlender Führerschein kann somit Auswirkungen auf weitere, größere Zusammenhänge haben und Zugänge erschweren.
Dies könnte verhindert werden, indem die Möglichkeit und Dauer der Anerkennung des Führerscheins für alle Geflüchteten unabhängig welcher Herkunft gleichermaßen gilt.