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25. Januar 2024

Geflüchtete gleich behandeln im Bildungsbereich

Kategorie: Planerladen, Integration

Der heutige Internationale Tag der Bildung erinnert daran, dass sich die Weltgemeinschaft mit der Verabschiedung der Globalen Nachhaltigkeitsagenda dazu verpflichtet hat, bis 2030 eine hochwertige, inklusive und chancengerechte Bildung für Menschen weltweit und ein Leben lang sicherzustellen. Bildung ist ein Menschenrecht – und nicht nur, wie die Kultusministerkonferenz 2016 erneut betonte – „der Schlüssel zur Integration“. Bildung hat das Ziel, die eigene Persönlichkeit zu entfalten und einen Beitrag zur Förderung der Menschenrechte insgesamt zu leisten. Bildung ist Voraussetzung für Teilhabe jeder Art an der Gesellschaft. Jede*r hat das Recht auf Bildung und der Grundschulunterricht ist verpflichtend – so heißt es in der 1948 von den Vereinten Nationen und damit auch von Deutschland verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Bildungserfolg abhängig vom familiären Hintergrund

Doch Studien wie die von Muňoz 2007 zeigen, dass insbesondere in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern stark von der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Familie abhängig ist. Dies betrifft Kinder Geflüchteter besonders und verschärft sich aktuell, da zwischen verschiedenen Geflüchtetengruppen unterschieden und diese ungleich behandelt werden.

Uneingeschränkter Zugang zu schulischer Bildung für alle wichtig

Einige Kinder von Geflüchteten erhalten einen direkten Zugang zum deutschen Schulsystem. Schulpflicht herrscht aber auch für diese Kinder  von Geflüchteten, die nur eine Duldung haben oder keinen Aufenthaltsstatus besitzen. Allerdings haben diese aktuell nur einen eingeschränkten Zugang zu Bildungsmöglichkeiten. Sie sind nicht von der Schulpflicht erfasst, erhalten nur ein „schulnahes Angebot“ von Lehrkräften, die für alle Fächer gleichzeitig zuständig sein sollen. Dieser sogenannte Unterricht findet, wenn er denn aufgrund des allgemeinen Lehrkräftemangels überhaupt organisiert werden kann, in lauten Unterkünften statt, die keine geeignete Lernumgebung darstellen. Diese diskriminierende Behandlung von Kindern Geflüchteter prangerte schon der UN-Kinderrechtsausschuss an.

Anerkennung von Bildungsabschlüssen erleichtert Integration

Doch zum Themenbereich Bildung gehört nicht nur der Schulbesuch, sondern auch der Besuch von Hochschulen, die Anerkennung von Abschlüssen und die Möglichkeit des Spracherwerbs in Integrationskursen. Auch hier wird unterschieden zwischen verschiedenen Geflüchtetengruppen, denen unterschiedliche Rechte und damit Startbedingungen zugesprochen werden.

Personen, die unter die EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz fallen, dürfen beispielsweise ihr Studium an deutschen Hochschulen fortsetzen, während es anderen Geflüchteten, die teilweise aus demselben Land und demselben Krieg flüchten mussten, verwehrt bleibt, und das nur, weil sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.

Ausgebildete Menschen mit Fluchterfahrung stehen bei der Ankunft vor hohen Hürden, um ihre im Herkunftsland erlangten Bildungserfolge anerkennen zu lassen, damit sie in dem erlernten Bereich arbeiten können. Je nach Herkunft müssen Dokumente zunächst kostspielig übersetzt und beglaubigt werden. Anschließend warten sie im Rahmen eines nach außen wenig transparenten und unüberwindbar erscheinenden Anerkennungsverfahrens mehrere Monate bis teils zu einem Jahr auf eine Nachricht. Auch hier wird deutlich, wie stark zwischen verschiedenen Gruppen Geflüchteter unterschieden wird. Diese Regeln gelten nämlich nach einem Beschluss der Europäischen Kommission von 2022 nicht für alle Geflüchteten, sondern werden für manche durch Verzicht auf bestimmte Anforderungen vereinfacht.

Sprachförderung steigert Teilhabe

Um Geflüchteten das Ankommen zu erleichtern, gibt es seit 2005 die Möglichkeit an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen. Diese haben das Ziel, die für den Alltag und die Teilhabe an der Gesellschaft wichtigen Sprachkenntnisse zu erwerben und den Teilnehmenden eine erste Orientierung zu bieten. Erneut zeigt sich aber auch hier, dass nicht alle Gruppen Geflüchteter und Zugewanderter gleichermaßen Zugang zu diesen Kursen haben. Während Geflüchtete, die nach §24 Aufenthaltsgesetz behandelt werden, direkten Zugang zu diesen Kursen haben, müssen andere Gruppen zunächst warten, bis sie einen Aufenthaltstitel vorweisen.

Der Bildungsbereich ist neben der Gesundheitsversorgung nur einer von vielen Bereichen, der die enorme Dimension Ungleichbehandlung Geflüchteter aufzeigt. In den kommenden Wochen werden Schlaglichter auf vier weitere Themenfelder geworfen, die diese Ungleichbehandlung weiter verdeutlichen.

Die Kampagne "Geflüchtete gleich behandeln" wird im Rahmen des KOMM AN geförderten Projekts flügge durchgeführt.